Im Jahr 2018 unternahmen Angestellte deutscher Unternehmen an die 190 Millionen Dienstreisen - Tendenz steigend. Ein nicht zu vernachlässigender Teil davon ging ins EU/EWR Ausland. Und auch wenn coronabedingt derzeit wenig dienstliche Reiseaktivitäten zu verzeichnen sind, gewinnt ein Theme in jüngster Vergangenheit immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt, da die behördlichen Kontrollen dahingehend stark zugenommen haben - Die A1-Bescheinigung. Egal ob Großkonzern oder junges Startup, jedes Unternehmen, das Mitarbeiter zu geschäftlichen Zwecken ins EU/EWR-Ausland oder die Schweiz schickt, muss für diese eine A1-Bescheinigung beantragen. Sie dient dem Nachweis, dass auch während dieser Tätigkeit im Ausland in Deutschland weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und muss bereits ab dem 1. Tag der Tätigkeit vorliegen. Fehlt sie, drohen empfindliche Strafen bis hin zum Verbot der Geschäftstätigkeit im entsprechenden Land bei wiederholten Verstößen. Unternehmen sollten daher darauf achten, entsprechende Prozesse zur Beantragung der A1-Bescheinigung sinnvoll in ihre Organisationsstrukturen einzugliedern, um Comliance-Risiken zu vermeiden. Finden Sie in meinem Merkblatt zur A1-Bescheinigung, welches wie immer kostenlos zum Download bereitsteht, noch einmal alle wichtigen Informationen zum Thema. Bei Fragen, kontaktieren Sie mich gerne unter info@proprius-consulting.de
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